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BeitragThema: Informationen Alte Republik   Informationen Alte Republik EmptySo Dez 04, 2011 5:32 pm

Die Galaktische Republik, später auch als Alte Republik bezeichnet, wurde 25.053 VSY gegründet. Nachdem verschiedene Zivilisationen in den Kernwelten die überlichtschnelle Raumfahrt entdeckt hatten, schlossen sie sich zu einer galaktischen Regierung zusammen. Die Republik wurde unterstützt von dem Jedi-Orden, der sich dieser 100 Jahre nach Gründung der Republik anschloss und für den Frieden und die Gerechtigkeit in der Galaxis sorgte. Der Hauptsitz der Republik war seit frühester Zeit der Planet Coruscant, wozu auch dessen zentrale Position in der Galaxis beigetragen hat.
Im Jahr 19 VSY, am Ende der Klonkriege, gestaltete der damalige Oberste Kanzler Palpatine die Republik in das Galaktische Imperium um und ernannte sich selbst zum Imperator. Damit endete die etwa 25.000 jährige Geschichte der galaktischen Demokratie. Erst die Neue Republik sollte das Erbe der Alten Republik antreten, nachdem diese die Kontrolle über Coruscant übernahm.
Der Galaktische Senat war das politische und demokratische Instrument der Galaktischen Republik. Dort versammelten sich die Senatoren aller republikanischen Welten, um über Gesetzesbeschlüsse zu diskutieren und abzustimmen. Jeder der einzelnen Senatoren repräsentierte einen Planeten oder sogar einen gesamten Sektor. Seine Aufgabe bestand darin, seine Heimat im Interesse seines Volkes zu vertreten und im Sinne des Gemeinwohls zu handeln. Da im Galaktischen Senat viele verschiedene Spezies mit unterschiedlichen Interessen aufeinander prallten, konnte häufig keine Einigung erzielt werden, sodass Entschlüsse erst nach mehreren Ausschüssen zustande kamen oder gänzlich in der Bürokratie untergingen.
Der Oberste Kanzler bildete den Vorsitz des Galaktischen Senats. Ihm oblag die höchste Verantwortung der Republik und er repräsentierte diese in der gesamten Galaxis. Er wurde genauso wie sein persönlicher Stellvertreter vom Senat in einer freien Wahl gewählt. Zwar besaß der Oberste Kanzler einen gewissen Einfluss auf die Entscheidungen des Senats, doch konnte er ohne Senatshilfe und -Zustimmung keine Gesetze auferlegen oder verabschieden. In außergewöhnlichen Krisen wie beispielsweise den Klonkriegen war es dem Kanzler gestattet, bestimmte Vollmachten zugesprochen zu bekommen, um allein herrschend zu regieren. Als Zentralgewalt konnte er somit schneller auf Kriegsereignisse reagieren, ohne zuvor mit dem Senat Debatten und Ausschüsse abhalten zu müssen.

Durch einen Misstrauensantrag wurde der Kanzler von der Mehrheit des Senats vorzeitig abgelöst oder nach einer Amtsperiode von vier Jahren neugewählt. Auf Antrag und Zustimmung des Senates konnte die Amtszeit des amtierenden Kanzlers verlängert werden.
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